Liebe Mitglieder,
 
ich möchten euch darüber informieren, dass wir ab Montag den 21.06.2021 den Schießbetrieb unter Einhaltung eines Hygieneplanes wieder aufnehmen können und werden.
 
Im Anschluss findet ihr den vollständigen Hygieneplan. Bitte macht euch vor dem Betreten der Anlage damit vertraut.
 
Ihr müsst auf die Umsetzung der Hygienemaßnahmen achten und diese einhalten. Bei Verstößen wird die betreffende Person sofort der Anlage verwiesen. Es handelt sich um die Hygienemaßnahmen, die euch auch sonst im Alltag begegnen.
 
Das Wichtigste ist, dass wir auf den ausreichenden Abstand von mindestens 2m untereinander achten. Zudem gibt es eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz auf der gesamten Anlage. Desinfektionsmittel, Seife für die Hände, Flächenreinigungsmittel sind auf der Anlage vorhanden.
 
ABSOLUT nicht gewünscht ist, dass der Eindruck einer geselligen Zusammenkunft insbesondere in der Wartezone und vor dem Gebäude entsteht.  Es werden die Zeiten kommen, wo es alles wieder einfacher ist.
 

 
 
Ich danke euch für die Unterstützung!
 
Grüße
Andreas Stöcken

 

 

 

 

 

 

 

Schützengilde Stolzenau e.V.                                                                           SARS-CoV-2-Hygieneplan

 



Schützengilde Stolzenau e.V. SARS-CoV-2-Hygieneplan



Präambel

Der vorliegende Hygieneplan dient zur Vermeidung von Infektionen mit dem „Coronavirus“ (SARS-CoV-2) während der Ausübung des Schießsports durch die Vereinsmitglieder der Schützengilde Stolzenau e.V. auf der Schießanlage an der Schlüsselburger Straße in Stolzenau. Er setzt die Vorgaben des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes während des sportlichen Schießens um und gilt, solange die Pandemie-Situation im Landkreis Nienburg besteht. Der Hygieneplan wird regelmäßig vom Vereinsvorstand evaluiert und bei Bedarf an eine sich ändernde Pandemie-Situation oder an geänderte gesetzliche Bestimmungen angepasst.
Über den Hygieneplan werden die Vereinsmitglieder vor der Wiederaufnahme des Schießbetriebs sowie nach Konzeptänderungen in geeigneter Weise durch den Vereinsvorstand unterrichtet. Zudem wird der gültige Hygieneplan im Eingangsbereich der Schießanlage der Schützengilde Stolzenau ausgehängt.
Alle Vereinsmitglieder sind angehalten, die Hygienehinweise zur Vermeidung einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 zu beachten.

Hinweis: Die Hygieneregeln werden auf Grund der besseren Leserlichkeit in der männlichen Form beschrieben. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

 

1. Übertragungswege und Schutzziele

Der Hauptübertragungsweg in der Bevölkerung ist gemäß den Informationen des
Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) die Tröpfcheninfektion. Theoretisch möglich
ist jedoch auch eine Kontaktinfektion über kontaminierte Oberflächen.
Tröpfcheninfektion: Die hauptsächliche Übertragung erfolgt über Tröpfchen, die
bspw. beim Husten, Niesen und Sprechen entstehen und beim Gegenüber über die
Schleimhäute der Nase, des Mundes und ggf. der Augen aufgenommen werden.
Kontaktinfektion: Eine Übertragung durch kontaminierte Oberflächen über die Hände
auf die Schleimhäute von Nase, Mund und ggf. Augen ist gemäß dem RKI
insbesondere in der unmittelbaren Umgebung von Infizierten nicht auszuschließen,
da vermehrungsfähige SARS-CoV-2 unter bestimmten Umständen in der Umwelt für
einige Zeit auf Oberflächen infektiös bleiben können.

Abbildung 1: Übertragungswege des SARS-CoV-2,

                        Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Der nachfolgend beschriebene Hygieneplan dient somit zur Vermeidung einer Übertragung
des SARS-CoV-2 über eine Tröpfcheninfektion und eine Kontaktinfektion während der Ausübung des Schießsports durch die Mitglieder der Schützengilde Stolzenau e.V. auf der Schießanlage an der Schlüsselburger Straße in Stolzenau.


2. Allgemeine Grundsätze

Um sich selbst und andere vor einer Tröpfcheninfektion mit dem SARS-CoV-2 zu schützen, sind
1. eine Selbstisolierung bei Erkrankung,
2. das Einhalten von Husten- und Niesregeln und
3. das Abstandhalten (mindestens 2 m)
die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen.

Vor der Wiederaufnahme des Schießbetriebs wird der Vorstand der Schützengilde Stolzenau e.V. seine Mitglieder dazu auffordern, dass Personen die einzelne oder mehrere Symptome einer akuten Atemwegserkrankung (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) bei sich feststellen, dem Schießbetrieb fernbleiben.

Das RKI empfiehlt ein generelles Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als einen weiteren Baustein, um Risikogruppen zu schützen und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren. Diese Empfehlung beruht auf einer Neubewertung aufgrund der zunehmenden Evidenz, dass ein hoher Anteil von Übertragungen unbemerkt erfolgt, und zwar bereits vor dem Auftreten der oben beschriebenen Krankheitssymptome.

Entsprechend dieser Empfehlung werden die Vereinsmitglieder vor der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs vom Vorstand darüber informiert, dass während des Aufenthalts in der Schießanlage von allen Personen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Des Weiteren werden die Mitglieder mittels der Infografik „Infektionen vorbeugen: Die 10 wichtigsten Hygienetipps“ (Anhang 1) der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung u. a. über die richtigen Husten- und Niesregeln informiert. Zudem werden im Eingangsbereich Aushänge angebracht, die auf den Abstand, die maximale Personenzahl und die Mund-Nasenbedeckung hinweisen (Anhänge 2, 3 und 4).

Die Schützengilde Stolzenau stellt Hände- und Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung. Die Sicherheitsdatenblätter der genutzten Produkte liegen aus. Es wird neben jedem Spender mit Desinfektionsmittel ein Aushang zur sachgerechten Benutzung angebracht (Anhang 6).

Der Schießsport wird ab dem 27.07.2020 wieder aufgenommen. Es kann montags und donnerstags in der Zeit von 19-22.00 Uhr geschossen werden. Es werden pro Schießabend 2 Personen zur Aufsicht eingeteilt. Eine Person ist für die fachliche Aufsicht des Schießbetriebs zuständig, die andere für den organisatorischen Ablauf und die Einhaltung der Hygiene. Beide Personen tragen durchgehend einen Mund-Nasenschutz.

Jedes Vereinsmitglied muss seine zeitlich begrenzte Trainingszeit vorab telefonisch beim 1. Vorsitzenden reservieren und sich beim Betreten des Aufenthaltsraumes der Schießanlage mit Namen, Vornamen, Adresse, Telefonnummer, Uhrzeit und Unterschrift in eine Liste eintragen. Die Kugelschreiber werden in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt, sie werden in Boxen zwischen sauber und benutzt getrennt.

Es wird bei der Vergabe der Termine darauf geachtet, dass genügend Zeit zwischen den Schützen liegt, sodass sich nicht mehr Personen als nötig im Aufenthaltsraum befinden oder Warteschlangen bilden. Gäste sind nicht zugelassen. Es werden keine Leihwaffen vergeben. Der 10-m-Stand für Druckluftwaffen wird nicht genutzt, da dieser in einem geschlossenen Raum liegt.

An den Zugangstüren zu den Sanitärräumen sowie den sonstigen Räumen wird durch gut sichtbare Aushänge darauf hingewiesen, dass sich dort stets nur eine Person aufhalten darf. Es stehen Flüssigseife und Einmalhandtücher in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Zudem wird ein Aushang zum korrekten Händewaschen angebracht (Anhang 5). Vor dem Benutzen der Sanitärräume sind die Hände zu desinfizieren.

Der Verzehr von Speisen und Getränken ist auf dem Gelände des Schießsportzentrums nicht gestattet.


3. Ablauf des Schießbetriebs

Vor dem Betreten des Gebäudes ist ein Mund-Nasen-Schutz anzulegen. Dieser wird nicht von der Schützengilde bereitgestellt. Jeder Schütze ist für seine Mund-Nasen-Bedeckung selbst verantwortlich. Es befindet sich ein Spender mit Händedesinfektionsmittel vor dem Gebäude. Das Desinfektionsmittel ist vor dem Betreten des Aufenthaltsraumes sachgerecht anzuwenden (Aushang 6). Anschließend meldet sich der Schütze bei der Aufsicht an. Er trägt sich in eine Liste ein, auf der Name, Vorname, Datum und Uhrzeit (bei Ankunft und Verlassen) mit Unterschrift bestätigt werden.

Die Anzahl der Schützenpositionen in den Schützenständen ist reduziert, sodass der Abstand zwischen den Schützenpositionen mindestens 2 m beträgt. Die Schießbahnen werden den Schützen durch die Aufsicht zugewiesen. Auf dem 25-m-Stand für Feuerwaffen wird nur mit 2 Personen zeitgleich geschossen. Diese nutzen Stand 1 und 4 oder Stand 2 und 5. Nach dem Schießtermin werden die genutzten Stände von der Aufsicht desinfiziert. Die Einwirkzeit wird dadurch eingehalten, dass beim nachfolgenden Termin die jeweils anderen Stände zugewiesen werden. Auf dem 50-m-Stand für Feuerwaffen schießt nur eine Person zeitgleich. Zunächst wird Stand 1 zugewiesen, dann Stand 2 und anschließend Stand 3 (es gibt max. 3 Termine  für den 50-m-Stand pro Schießabend). In den Schützenständen der Schießstände dürfen sich gleichzeitig nur die aktiven Schützen und eine Aufsichtsperson aufhalten. Durch gut sichtbare Aushänge (Anhang 3) wird auf die maximale Anzahl hingewiesen. Wenn 2 Schützen den gleichen Starttermin haben, so ist das Gebäude nacheinander mit Abstand von min 2 m zu betreten. Es wird sich zum Warten nur im Außenbereich aufgehalten.

Der Schütze betritt den ihm durch die Aufsicht zugewiesenen Stand. Auf dem einzelnen Schützenstand darf die Mund-Nasenbedeckung abgenommen werden, da dort der Abstand von 2 m zu anderen Personen eingehalten wird und die Bedeckung beim Schießen stören kann. Sie wird jedoch vor dem Betreten des Aufenthaltsraumes) wieder aufgesetzt und es werden die Hände desinfiziert (ein Spender steht auf dem Schießstand bereit. Das Schießen beginnt nach Anweisung der Aufsicht. Sind die Schützen mit dem Durchgang fertig, gehen sie in Absprache miteinander abwechselnd und unter Einhaltung des Abstands nach vorne zur Trefferaufnahme (hier ist wieder eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen). Nach dem Schießen gehen sie zurück in den Aufenthaltsraum um sich bei der Aufsicht abzumelden, zu bezahlen und zu unterschreiben. Nach Verlassen des Gebäudes werden ebenfalls sachgerecht die Hände desinfiziert und der Bereich des Schützenhauses verlassen, um Warteschlangen und unnötige Kontakte zu vermeiden.


4. Maßnahmen bei Verstößen gegen den Hygieneplan

Die Einhaltung des Hygieneplans wird vom Schießleiter und der organisatorischen Aufsichtsperson während der Trainingszeiten kontrolliert. Bei einem Verstoß gegen den Hygieneplan wird das jeweilige Vereinsmitglied vom Schießleiter der Schießanlage verwiesen.


Stolzenau den 21.07.2020
               
Andreas Stöcken
1. Vorsitzender

 

 

Anhang 1: Aushang „Die 10 wichtigsten Hygienetipps“

 

Anhang 2: Aushang „Abstand halten!“

 

 

 

Anhang 3: Aushang „Zutritt für max. ___ Person(en)!“

 

 

 

Anhang 4: Aushang „Mund-Nasen-Schutz benutzen!“

 

 

Anhang 5: Aushang „Piktogramm Händewaschen – 5 Schritte“

 

 

Anhang 6: Aushang „Hygienische Händedesinfektion“

Quelle: https://www.rockdocs.de/pravention/tipps-zur-handehygiene/hygienische-.handedesinfekti.html  Zugriff am 04.07.2020 um 22.34 Uhr

 

 

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